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AGB

 

Allgemeines: Diese AGBs gelten vom Kunden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung durch den Empfänger als bestätigt. Als Annahme gilt auch das Kopieren, Bearbeiten oder Weiterleiten von überlassenen Bild- und Textdateien. Eine nachträgliche Verweigerung der Annahme kann nur anerkannt werden, wenn das gesamte überlassene Bildmaterial spätestens 3 Werktage nach Zustellung zurückgesandt wird bzw. Datenträger zurückgeschickt und alle davon gefertigten Kopien, Teilkopien und bearbeitete Dateien gelöscht werden. Abweichende Gegenbestätigungen und Sondervereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von Andreas Beck schriftlich bestätigt werden.

Nutzung: Archivdias und andere Bildunterlagen sind Werke nach §2 UhrG. Die Nutzung ist nur unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, z.B. §§12,13 Namensnennung beim Werk; 14,31/2,32 keine Weitergabe/Mehrfachnutzung gestattet. Dauerhafte EDV-Speicherung von Bildinhalten ist untersagt! Jede Nutzung von Bildinhalten ist honorarpflichtig. Als Nutzung gilt auch jede indirekte Verwendung (beispielsweise als Arbeitsunterlage oder für Präsentationszwecke). Die Nutzung von Bildunterlagen in der Produktwerbung ist nur dann in den übertragenen Rechten eingeschlossen, wenn im betreffenden Produkt ausschließlich Bildunterlagen des Inhabers zur Verwendung kommen und die Wiedergabe eindeutig und ausschließlich diesem Produkt zugeordnet ist. Alle Nutzungsrechte werden ausschließlich unter dem Vorbehalt vollständiger und termingerechter Honorarzahlung vergeben. Alles Bildmaterial bleibt Eigentum des Inhabers der Urheberrechte (kurz Inhaber). Es reist grundsätzlich auf Gefahr des Absenders. Als Nutzer gilt der Besteller der ersten Sendung für jedes Projekt oder dessen Rechtsnachfolger. Er ist für die Erfüllung aller Verpflichtungen, die aus der Überlassung von Bildmaterial erfolgen, verantwortlich. Der Nutzer verpflichtet sich, jede beabsichtigte Nutzung dem Inhaber bekannt zu geben. Dies gilt insbesondere für das Erscheinen von Nachauflagen und die zusätzliche Nutzung von Bildunterlagen. Für jede nicht abgesprochene Nutzung von Bildinhalten ist beim Inhaber eine erneute Genehmigung einzuholen. Jedes Nutzungsrecht ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht-exklusiv. Der Nutzer ist verpflichtet, eine Vorauswahl zu treffen und für das Projekt nicht in Frage kommende Dias umgehend, spätestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten bzw. auf dem Lieferschein angegebenen ersten Frist zurückzusenden. 6 Monate nach Lieferung gilt alles Bildmaterial, das sich noch in der Hand des Nutzers befindet, als verwendet und damit sofort honorarpflichtig.

Honorare, Gebühren: Falls vor der ersten Verwendung keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Sätze der "Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing" (MFM) in der jeweils gültigen Fassung als vereinbart. Sondernutzungen, die über den Bereich de MFM hinausgehen, sind entsprechend, mindestens jedoch mit 61 EUR zu honorieren. Werden Projekte nach der Einsendung von Dias storniert oder der Umfang der Bebilderung reduziert, so wird die vereinbarte Bearbeitungsgebühr, mindestens jedoch EUR 26,--, sofort fällig. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes.

Vertragsstrafen: Jede nicht genehmigte Nutzung von Bildunterlagen bedingt eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Honorars

Rücksendung:Für die Rücksendung von Bildmaterial und die Honorarzahlung gelten bestimmte Fristen. Auf dem Lieferschein angegebene Fristen gelten als angenommen, wenn nicht spätestens 8 Tage nach Empfang der Sendung deren Verlängerung beantragt wird. Bei unvorhergesehenen Verzögerungen ist vor Ablauf der Frist deren Verlängerung mit Angabe eines neuen Termins zu beantragen. Bei Überschreitung der Fristen werden nach freiem Ermessen des Inhabers Verzugsgebühren fällig. Falls nicht vorher anders angezeigt, gelten EUR 1 pro angefangener Woche und Dia als vereinbart. Alle Rücksendungungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Nutzers. Registrierte Sendungsformen (Einschreiben, Postpaket etc.) sind unbedingt zu empfehlen! Alles Bildmaterial ist grundsätzlich so schnell wie möglich zurückzugeben.

Beschädigungen, Verlust, Reklamationen: Eventuelle Beschädigungen oder Unstimmigkeiten sind unverzüglich anzuzeigen. Bei wesentlicher, durch den Nutzer zu verantwortender Beschädigung bzw. Verlust, ist vom Nutzer Schadensersatz fällig. Dieser beträgt den pauschalierten Wert pro Einzeldia, der in den Lieferpapieren aufgeführt ist - es sei denn, Nutzer oder Inhaber weisen einen niedrigeren oder höheren Schaden nach. Durch Schadensersatzzahlungen kann kein Besitz erworben werden. Bei Wiederauffinden verlorener Dias ist der Urheber berechtigt, 20% der Schadensersatzsumme pro angefangenem Jahr einzubehalten.

Belege, Nachweise:Der Inhaber hat bei jeder Neuveröffentlichung Anspruch auf zwei Belegexemplare, bei Büchern in gehobener Ausstattung etc. ein Belegexemplar (bei weniger als 5 Bildern pro Band genügen dann auch Belegseiten).

Allgemeines, Gerichtsstand:Die Beschriftung von Bildmaterial erfolgt sorgfältig nach bestem Wissen. Eine Gewährleistung kann aber nur mittels einer besonderen Bestätigung abgegeben werden.

In nicht erwähnten Punkten gilt das branchenübliche Verfahren sowie das gesetzlich festgelegte Urheberrecht. Insbesondere hat der Urheber Anspruch auf die Nennung seines vollen Namens bei der Wiedergabe des Werkes.

Sollten sich einzelne Punkte dieser Bestimmungen als ungültig erweisen, bleiben alle anderen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch jene wirksame zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt. Abweichungen und Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sie erhalten nur Gültigkeit, wenn sie von beiden Seiten bestätigt werden. Alle dabei nicht angesprochenen Punkte bleiben in der hier aufgeführten Form gültig.

Sämtliche Nebenrechte bleiben vorbehalten. Auch für Nutzungen im Ausland gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Sigmaringen.